PortaSplit und das R32-Verbot 2027: Was gilt jetzt?
Die Kurzantwort
Ab dem 1. Januar 2027 dürfen nach der EU-F-Gase-Verordnung in sich geschlossene Klimageräte bis 12 kW mit Kältemitteln ab einem Treibhauspotenzial (GWP) von 150 nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden – die PortaSplit nutzt R32 mit einem GWP von 675. Ob sie rechtlich in diese Gruppe fällt, ist nicht abschließend geklärt; Midea geht davon aus und stellt 2027 auf das Kältemittel R290 um. Für dich heißt das: Eine gekaufte PortaSplit darfst du weiter nutzen, und Geräte, die bis Ende 2026 in Verkehr gebracht wurden, dürfen Händler auch danach noch verkaufen.
Auf einen Blick
- Stichtag 1.1.2027: in sich geschlossene Klimageräte bis 12 kW mit GWP ab 150 (Anhang IV Nr. 8 der Verordnung 2024/573).
- Luft-Luft-Split-Geräte bis 12 kW: GWP ab 150 erst ab 1.1.2029, F-Gase ganz ab 2035 (mit Ausnahmen für Sicherheitsanforderungen).
- R32 hat ein GWP von 675, R290 (Propan) von 0,02 nach aktueller Verordnung (früher mit 3 angegeben).
- Weiterbetrieb und Wartung bestehender Geräte bleiben erlaubt – es gibt kein Nutzungsverbot.
- Midea plant die PortaSplit mit R290 bis Sommer 2027; Modellname, Preis und Daten sind noch offen.
Was die F-Gase-Verordnung regelt
Die EU-Verordnung 2024/573 verbietet in Anhang IV schrittweise das Inverkehrbringen von Geräten mit klimaschädlichen fluorierten Kältemitteln. Für Klimageräte im Haushalt sind zwei Gruppen wichtig: in sich geschlossene Geräte (Nr. 8) und Split-Geräte (Nr. 9). Die Tabelle fasst die Stichtage vereinfacht zusammen.
| Gerätegruppe | Verboten sind Kältemittel | Stichtag |
|---|---|---|
| Mobile Raumklimageräte (hermetisch geschlossen, von Raum zu Raum tragbar) | HFKW mit GWP ab 150 | seit 1.1.2020 |
| Steckerfertige, Monoblock- und andere in sich geschlossene Klimageräte bis 12 kW | F-Gase mit GWP ab 150 | ab 1.1.2027 |
| Dieselben Geräte bis 12 kW | alle F-Gase¹ | ab 1.1.2032 |
| Luft-Luft-Split-Geräte bis 12 kW | F-Gase mit GWP ab 150¹ | ab 1.1.2029 |
| Split-Geräte bis 12 kW | alle F-Gase¹ | ab 1.1.2035² |
Mobile Monoblock-Klimaanlagen sind deshalb schon seit Jahren mit dem natürlichen Kältemittel R290 (Propan) ausgestattet – alle Monoblöcke in unserem Vergleich nutzen R290.
Kein Rechtsrat: Diese Seite fasst die Rechtslage nach öffentlichen Quellen zusammen (Stand Oktober 2026). Verbindlich ist der Text der Verordnung auf EUR-Lex.
Fällt die PortaSplit unter das Verbot ab 2027?
Die PortaSplit ist weder ein klassischer Monoblock noch eine klassische Split-Anlage: Innen- und Außengerät sind ab Werk fest verbunden und befüllt, vor Ort wird am Kältekreis nichts angeschlossen. Nach den Begriffsbestimmungen der Verordnung spricht das eher für ein „in sich geschlossenes“ Gerät – dann gilt der Stichtag 2027. Würde man sie als Split-Gerät einordnen, wäre es erst 2029.
Eine offizielle Auslegung einer Behörde gibt es bisher nicht. Midea geht selbst vom Stichtag 2027 aus und lässt die Produktion des R32-Modells auslaufen. Dieselbe Frage stellt sich für die PortaSplit Cool und die Trotec PAC-S 3510 SH, die ebenfalls R32 nutzen; von Trotec ist dazu bisher nichts bekannt. Auch Wandgeräte ohne Außengerät mit R32 wie der Olimpia Splendid Unico Pro zählen zu den in sich geschlossenen Geräten.
Was das Verbot für Besitzer bedeutet
- Weiter nutzen: Es gibt kein Betriebsverbot. Eine gekaufte PortaSplit darfst du so lange betreiben, wie sie funktioniert.
- Wartung und Reparatur: Das Wartungsverbot mit frischem Kältemittel betrifft nach der Verordnung erst Kältemittel ab einem GWP von 2.500 – R32 liegt deutlich darunter. Arbeiten am Kältekreis gehören ohnehin in die Hand eines zertifizierten Fachbetriebs.
- Gebraucht verkaufen: Geräte, die vor dem Stichtag rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen in der Regel weitergegeben werden.
Was das Verbot für Käufer bedeutet
Verboten ist nur das erstmalige Bereitstellen auf dem EU-Markt. Laut Midea und der FAQ des Umweltbundesamts dürfen Geräte, die bis zum 31. Dezember 2026 rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, auch danach verkauft werden. Rechne 2027 aber damit, dass Restbestände knapper werden – im Sommer 2026 war die PortaSplit zeitweise bundesweit ausverkauft.
Ein Grund zur Sorge ist R32 nicht: Es ist das Standard-Kältemittel vieler fest installierter Split-Klimaanlagen und gilt als schwer entflammbar (Sicherheitsgruppe A2L). Der Nachteil ist allein die Klimawirkung bei einem Leck. Mehr zu Kältemitteln steht in der Kaufberatung.
Was über die PortaSplit mit R290 bekannt ist
- Marktstart: angepeilt bis Sommer 2027, ein genaues Datum nennt Midea nicht.
- Neuerungen laut Midea und Berichten: herausnehmbarer Kondensatfilter zum Selbstreinigen, überarbeitete Kondensatableitung am Außengerät und ein neuer Funkchip mit Matter-Unterstützung.
- Cool-Variante: Eine überarbeitete Version ohne Heizfunktion soll später folgen.
- Noch offen: Modellname, Preis, Kühlleistung und Lautstärke. Auf der IFA 2026 wurde noch kein fertiges Gerät gezeigt.
R32 oder R290: Was ist der Unterschied?
| R32 | R290 (Propan) | |
|---|---|---|
| Treibhauspotenzial (GWP) | 675 | 0,02 (früher mit 3 angegeben) |
| Sicherheitsgruppe | A2L, schwer entflammbar | A3, brennbar |
| Füllmenge | kaum begrenzt | begrenzt, abhängig von der Raumgröße (Norm EN/IEC 60335-2-40) |
| Typischer Einsatz | feste Split-Anlagen, PortaSplit | mobile Monoblöcke, neue Split-Geräte |
Jetzt kaufen oder auf 2027 warten?
- Jetzt kaufen, wenn du im Sommer 2027 sicher kühlen willst. Das R32-Modell ist bewährt und bleibt legal nutzbar; außerhalb der Saison sind Preise und Verfügbarkeit meist besser.
- Warten, wenn dir Klimabilanz und die neuen Funktionen wichtig sind und du notfalls einen weiteren Sommer überbrücken kannst.
- Alternative ohne Außengerät: Ein Monoblock mit R290 ist vom Verbot nicht betroffen, aber lauter und weniger effizient.
Häufige Fragen
Ist die PortaSplit ab 2027 verboten?
Verboten wird ab 2027 voraussichtlich nur das erstmalige Inverkehrbringen neuer Geräte mit R32 in der EU, nicht die Nutzung. Ob die PortaSplit rechtlich darunter fällt, ist nicht abschließend geklärt; Midea geht davon aus und stellt auf das Kältemittel R290 um.
Darf ich meine PortaSplit nach 2027 weiter nutzen?
Ja. Die F-Gase-Verordnung enthält kein Betriebsverbot. Du darfst dein Gerät weiter nutzen und von einem Fachbetrieb warten oder reparieren lassen.
Dürfen Händler die PortaSplit 2027 noch verkaufen?
Ja, wenn die Geräte bis zum 31. Dezember 2026 rechtmäßig in der EU in Verkehr gebracht wurden. Das bestätigen Midea und die FAQ des Umweltbundesamts zur F-Gase-Verordnung.
Wann kommt die PortaSplit mit R290?
Midea peilt einen Marktstart bis Sommer 2027 an. Modellname, Preis und technische Daten sind noch nicht bekannt.
Betrifft das Verbot auch mobile Monoblock-Klimaanlagen?
Kaum: Mobile Monoblöcke nutzen in der Regel bereits das Kältemittel R290 (Propan), das nicht unter die Verbote fällt. Alle Monoblöcke in unserem Vergleich arbeiten mit R290.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/573 (EUR-Lex, PDF)
- EU-Kommission: Klimaanlagen und F-Gase
- Umweltbundesamt: FAQ zur F-Gase-Verordnung
- Midea-Pressemitteilung zur PortaSplit mit R290 (PDF)
- heise: PortaSplit ab 2027 verboten?
- heise: Midea stellt neue PortaSplit mit Propan vor
- golem: neue PortaSplit mit Propan
- cci Dialog: GWP-Werte nach Verordnung 2024/573